- Der Auftraggeber erkennt folgende Vereinbarungen verbindlich an:
- Der Auftraggeber stellt für den Künstler alkoholfreie und alkoholische Getränke in ausreichendem Umfang am Tag der Veranstaltung unentgeltlich zur Verfügung.
- Bei Gefährdung des Künstlers, die der Auftraggeber zu verantwortet hat, hat der Künstler bzw. die Agentur das Recht, die Veranstaltung abzubrechen.
- Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt am Tag der Veranstaltung bei Eintreffen des Künstlers. Ein Zurückhaltungsrecht besteht nicht.
- Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ausschließlich an den Künstler, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Höhere Gewalt, hierzu zählen u. a. Unfall, Unwetter und andere nicht beeinflussbare Umstände, stellen den Künstler von der Durchführung des Auftrages frei. In diesem Fall wird der
Künstler einen Ausweichtermin mit dem Auftraggeber vereinbaren. Ansprüche seitens des Auftraggebers bestehen jedoch nicht.
- Der Auftraggeber wird alle anfallenden Gebühren und Abgaben (GEMA, Berufsgenossenschaften etc.) selbst entrichten. Der Künstler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
- Der Auftraggeber hat alle anfallenden Genehmigungen (Stadt, Ordnungsamt und sonst. Institutionen) selbst zu beantragen und ist für die Einhaltung aller Auflagen selbst verantwortlich. Der
Künstler wird von jeglicher Haftung ausgeschlossen und hat das Vorhandensein der Genehmigung nicht nachzuprüfen.
- Technisches Eqipment (technical rider)
- 1x Pioneer DJM 700 / 800 / 900 / 2000 Mixer
- Tisch: mind. 130x60cm, 90cm hoch, stabil und am besten entkoppelt oder fest installiertes Dj-Pult im Club mit den selben Maßen bzw Platz für oben genanntes Equipment nebeneinander auf einer
Ebene.
- Alle Geräte ohne Case und freier Verkabelung für Serato-Anschluss.
- 1x Dj-Monitoring über Booth-Steuerung am Mischpult
- 1x Steckdosenleiste (mind. 3-Fach)
- Kann der Künstler wegen Krankheit die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Künstler ist verpflichtet bei Verlangen des Veranstalters die
Krankheit per ärztlichen Attest innerhalb vier Wochen nachzuweisen.
- Der Künstler tritt mit eigenem Tonträgermaterial auf und ist in seiner musikalischen Darbietung nicht weisungsgebunden. Der Veranstalter ist nicht berechtigt daher Abzüge
vorzunehmen.
- Ist eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder unvollständig, so wird der Vertrag dadurch in seiner Gültigkeit nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksam
gewordenen Bestimmungen durch gleichwertige, die sowohl dem Willen beider Parteien, als auch dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am ehesten entsprechen, zu ersetzen.
Stornogebühren:
bis 30 Tage vor Termin: 20% bis 3 Tage
vor Termin: 50%
bis 10 Tage vor Termin: 30% innerhalb
der letzten 3 Tage: 90%